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RÜCKTRITTSRECHT

Rücktrittsbelehrung

Rücktrittsrecht des Verbrauchers gemäß §§ 5e ff Konsumentenschutzgesetz (KSchG):

1. Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist:

1.1 Der Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), somit eine Person, für die das Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag. oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. 

1.2 Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. 

1.3 Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Teillieferungen einer einheitlichen Bestellung mit dem Tag des Eingangs der letzten Teilsendung beim Verbraucher, sowie bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.

1.4 Für den Fall, dass der Unternehmer seinen Informationspflichten nach dem KSchG nicht nachkommt, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf 12 Monate ab den in 1.3 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten jedoch verspätet innerhalb dieses Zeitraums nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die Frist von 14 Tagen zur Ausübung des Rücktrittsrechts zu laufen.

1.5 Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Im Falle einer schriftlichen (Brief, e-mail) Rücktrittserklärung ist diese an: 

Jo-Ko Roman Sindler, Teichgasse 11/3/10, 1100 Wien,
(E-Mail) office@jo-ko.at

zu richten.

1.6 Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über

  • Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden,
  • Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, 
  • Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;

 

2. Rücktrittsfolgen und Kostentragung:

2.1 Macht der Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, sind die bereits empfangenen Leistungen Zug um Zug zurückzustellen.

2.2 Der Unternehmer hat die vom Verbraucher geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen.

2.3 Der Verbraucher hat die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen, wobei die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen ist.

2.4 Der Verbraucher hat nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu bezahlen.

Ende der Rücktrittsbelehrung

Angeschaut